Ihr seid jetzt traurig,
aber ich werde euch wiedersehen. Dann wird euer Herz sich freuen und eure Freude wird euch niemand nehmen.

(Johannes 16,22)

Gemeindefriedhof Spellen

In Spellen unterhält unsere Kirchengemeinde einen Friedhof. Auf dem Gemeindefriedhof können Mitglieder unserer Kirchengemeinde und deren Ehepartner/im Haushalt lebende Kinder, verstorbene ortsansässige Angehörige einer ACK-Kirche sowie – in begründeten Ausnahmefällen – verstorbene Mitglieder anderer evangelischer Kirchengemeinden beigesetzt werden.

Informationen

Der kirchliche Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet.
Sie gedenkt der Verstorbenen und vertraut sie der Gnade Gottes an. Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott versteht und zugleich die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit eines jeden Menschen vor Gott betont. In diesem Sinne achtet die Gemeinde bei der Genehmigung und Gestaltung der Grabmale und sonstiger baulicher Anlage auf dem Friedhof auch darauf, dass das verwendete Material in seinem Herstellungsprozess ohne ausbeuterische Kinderarbeit gewonnen wurde.
(Aus dem Vorwort zu Friedhofssatzung)

Folgende Dateien oder Links können jetzt als Anlage mit Ihrer Nachricht gesendet werden:

Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Grabmahl- und Bepflanzungsordnung
Antrag-Grabdenkmal

Trauerfeiern in der Ev. Kirche Friedrichsfeld

Seit mehr als zwei Jahren ist die Kapelle auf dem Waldfriedhof stillgelegt. Die Abschiedsgottesdienste haben daher entweder in der Kommunalen Halle in Voerde stattgefunden oder auf dem Waldfriedhof seit diesem Jahr im Pavillion am Kreuz mit ca. 12 Sitzplätzen. Zu einer neuen Halle auf dem Waldfriedhof gibt es noch keine konkreten Informationen.

Deshalb hat das Presbyterium beschlossen, in Zukunft die Möglichkeit anzubieten, in der Evangelsichen Kirche Friedrichsfeld Trauerfeiern zu begehen mit Sarg oder Urne. Das Angebot gilt jeweils von Dienstag bis Freitag am Vormittag. Es wird eine Erprobungszeit bis zum Ende des Kirchenjahres 2025 festgelegt.