Jesus Christus spricht: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt.“

(Johannes 11,25)

 

Beerdigung

Tod und Trauer gehört zu den Erfahrungen, die wir als Menschen im Leben machen müssen und die uns zugleich immer wieder vor große Herausforderungen stellen. Als christliche Kirche begleiten wir daher Sterbende und Angehörige gleichermaßen.

Aussegnung
Bereits vor dem Trauergottesdienst ist eine kurze Andacht am Sterbebett möglich. Diese „Aussegnung“ genannte Feier besteht aus einem biblischen Votum, dem Abschiedssegen sowie Gebet und Segen für die Verstorbenen. Wenden Sie sich hierzu an unsere Pfarrer*Innen. Wenn keine gewichtigen Gründe entgegenstehen, können Sie Ihre Verstorbenen nach dem nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetz bis zu 36 Stunden zu Hause behalten (§11(2) BestG NRW).

Bestattung
Im Mittelpunkt des Trauergottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Wir glauben, dass die Gemeinschaft mit Gott auch durch den Tod nicht aufgehoben wird und vertrauen unsere Verstorbenen daher der Liebe Gottes an. Elemente des Trauergottesdienstes sind Lesungen, Gebete und Lieder sowie die Predigt, die das Leben der*des Verstorbenen würdigt und im Angesicht des Todes die Hoffnung auf ein Leben bei Gott bezeugt. Die Gestaltung des Trauergottesdienstes bespricht die Pfarrerin/der Pfarrer mit Ihnen im Trauergespräch.

 

Informationen

Kann ein*e Angehörige*r kirchlich bestattet werden, der nicht in der (evangelischen) Kirche ist?
Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der*die Verstorbene der evangelischen Kirche angehört hat. Ist er*sie zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten, respektiert die Kirche damit diese Entscheidung. Nicht getaufte verstorbene Kinder können grundsätzlich kirchlich bestattet werden, wenn ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört. Ebenso ist die Bestattung eines Angehörigen einer anderen ACK-Kirche (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) auf Wunsch der evangelischen Angehörigen möglich.

Bezüglich Nicht-Kirchenmitgliedern erlaubt die Kirchenordnung der Rheinischen Landeskirche Ausnahmefälle, wenn sie seelsorgerlich geboten sind und nicht dem Willen der*des Verstorbenen widersprechen. Dazu heißt es in Artikel 93: „Waren die Verstorbenen nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint. Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben.“

Ev. Friedhof Spellen
In Spellen unterhält unsere Kirchengemeinde einen Gemeindefriedhof. Nähere Informationen zu den Bestattungsmöglichkeiten dort erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Friedhof“.