„Schön, dass Sie zu uns gehören wollen!“
Kircheneintritt
Ein Kircheneintritt in die evangelische Kirche ist jederzeit unkompliziert und unbürokratisch möglich – wenn Sie getauft sind. Sollten Sie nicht getauft sein, helfen wir Ihnen, Ihren Kircheneintritt mit der Taufe zu verbinden.
In einem Gespräch werden Ihre Fragen und Wünsche geklärt. Das Eintrittsformular unterschreiben dann Sie und die Parrer*innen.
Wenn Sie konvertieren, d.h. aus der römisch-katholischen oder einer anderen Kirche übertreten, müssen Sie zunächst Ihren Austritt aus dieser Kirche beim zuständigen Amtsgericht erklären. Anschließend wenden Sie sich wie oben beschrieben an unsere Pfarrer*Innen.
Zusätzlich gibt es im gesamten Bereich der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) sogenannte Eintrittsstellen. Eine Übersicht über die Eintrittsstellen unserer Landeskirche (EKir) finden Sie hier. Kircheneintrittsstellen.